Wir kennen 20 Antworten in Kreuzworträtseln für den Begriff Missetat. Die Lösungen haben eine Länge von 5 bis 15 Buchstaben.
Länge | |
---|---|
Missetat mit 5 Buchstaben | |
REVEL | 5 |
UNTAT | 5 |
Missetat mit 6 Buchstaben | |
DELIKT | 6 |
FREVEL | 6 |
SUENDE | 6 |
Missetat mit 7 Buchstaben | |
MALEFIZ | 7 |
UNRECHT | 7 |
Missetat mit 8 Buchstaben | |
STRAFTAT | 8 |
UEBELTAT | 8 |
VERGEHEN | 8 |
VERSTOSS | 8 |
Missetat mit 9 Buchstaben | |
FEHLTRITT | 9 |
FREVELTAT | 9 |
SCHANDTAT | 9 |
Missetat mit 10 Buchstaben | |
VERBRECHEN | 10 |
VERFEHLUNG | 10 |
Missetat mit 11 Buchstaben | |
BUBENSTUECK | 11 |
Missetat mit 12 Buchstaben | |
UEBERTRETUNG | 12 |
Missetat mit 14 Buchstaben | |
SCHLECHTIGKEIT | 14 |
Missetat mit 15 Buchstaben | |
ZUWIDERHANDLUNG | 15 |
Eine Missetat bezeichnet eine strafbare Handlung oder ein schädliches Verhalten, das gegen geltende Gesetze oder moralische Prinzipien verstößt. Sie kann unterschiedliche Formen annehmen, wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder sogar Mord. Missetaten werden von den zuständigen Behörden verfolgt und können rechtliche Konsequenzen für den Täter haben. Es ist wichtig, zwischen Vergehen und Verbrechen zu unterscheiden, wobei letztere in der Regel schwerwiegender sind und mit schwereren Strafen geahndet werden. Begriffe wie Schuld, Reue und Wiedergutmachung sind eng mit dem Konzept der Missetat verbunden. In verschiedenen Kulturen und Religionen gibt es unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen von Missetaten sowie verschiedene Ansätze zur Sühne und Vergebung.
Die kürzeste Antwort für den Begriff Missetat ist REVEL mit 5 Buchstaben. Die längste Antwort ZUWIDERHANDLUNG hat Buchstaben: 15.
Unsere Datenbank enthält 20 Lösungen für die den Kreuzworträtselbegriff Missetat.
Am oberen Ende der Webseite findest du eine Suchleiste, mit welcher du nach Lösungswörtern zu weiteren Begriffen suchen kannst.
Unsere Lösungen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Kreuzworträtsel-Bücher, Datenbanken, Magazine und Benutzereinsendungen, um eine umfassende Lösungsliste bereitzustellen.