Wir kennen 6 Antworten in Kreuzworträtseln für den Begriff Europäisches Fürstentum. Die Lösungen haben eine Länge von 6 bis 13 Buchstaben.
Länge | |
---|---|
Europäisches Fürstentum mit 6 Buchstaben | |
MONACO | 6 |
MONAKO | 6 |
Europäisches Fürstentum mit 7 Buchstaben | |
ANDORRA | 7 |
Europäisches Fürstentum mit 9 Buchstaben | |
LUXEMBURG | 9 |
Europäisches Fürstentum mit 12 Buchstaben | |
LICHTENSTEIN | 12 |
Europäisches Fürstentum mit 13 Buchstaben | |
LIECHTENSTEIN | 13 |
Ein europäisches Fürstentum bezeichnet einen souveränen Staat auf dem europäischen Kontinent, der von einem Fürsten oder einer Fürstin regiert wird. Im Gegensatz zu Monarchien mit einem König oder einer Königin als Staatsoberhaupt, wird in einem Fürstentum der Herrscher mit dem Titel Fürst oder Fürstin bezeichnet. Ein Fürstentum kann unterschiedliche Formen der Regierungsorganisation aufweisen, von absoluter Monarchie bis hin zu konstitutionellen Monarchien. Oftmals sind europäische Fürstentümer kleinere Länder mit begrenzter Fläche und Bevölkerungszahl. Prominente Beispiele für europäische Fürstentümer sind das Fürstentum Monaco, das seit dem 13. Jahrhundert von der Familie Grimaldi regiert wird, sowie das Fürstentum Liechtenstein, das eine der weltweit kleinsten und reichsten Monarchien ist. Andere bekannte europäische Fürstentümer sind das Fürstentum Andorra sowie das Großherzogtum Luxemburg, das historisch gesehen ein Fürstentum war, sich aber im Laufe der Zeit zu einer konstitutionellen Monarchie entwickelt hat.
Die kürzeste Antwort für den Begriff Europäisches Fürstentum ist MONACO mit 6 Buchstaben. Die längste Antwort LIECHTENSTEIN hat Buchstaben: 13.
Unsere Datenbank enthält 6 Lösungen für die den Kreuzworträtselbegriff Europäisches Fürstentum.
Am oberen Ende der Webseite findest du eine Suchleiste, mit welcher du nach Lösungswörtern zu weiteren Begriffen suchen kannst.
Unsere Lösungen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Kreuzworträtsel-Bücher, Datenbanken, Magazine und Benutzereinsendungen, um eine umfassende Lösungsliste bereitzustellen.